Helmpflicht für Radkuriere
Last Updated on Mittwoch, 3 März 2010 09:06 Written by admin Mittwoch, 3 März 2010 09:06
Folgendes Kuriosum fand ich in einem Beitrag des Radspannerei Kollektivs
Kinder, Rennradfahrer und Fahrradkuriere seien besonders gefährdete Gruppen unter den Fahrradfahrern. Diese Meinung besteht nicht nur bei einem Großteil der Bevölkerung, sondern auch einige Juristen sind dieser Meinung.
In der 21. Neuauflage eines Kommentars zum Straßenverkehrsrecht der Juristen Burmann, Heß, Jahnke und Janker werden derartige Auffassungen vertreten.
Helmut Janker meint darin zum Beispiel, dass auch Fahrradkuriere einem besonderen Risiko unterlägen. Sie trügen im Falle eines Unfalls also ein Mitverschulden, wenn sie keinen Helm aufhätten.
Wörtlich:
Auch Fahrradkuriere unterliegen i.d.R. einem besonderen Risiko und sind deshalb einem Mitverschuldensvorwurf ausgesetzt.
Soll dies eine juristisch festgeklopfte Vorverurteilung werden? Oder können Juristen gar nicht mehr klar denken? Und wie sieht es eigentlich mit Nordic-Walkern aus? Sind diese nicht auch mit ihren Stöcken eine echte Gefahr für die Allgemeinheit?
Fragen die uns in diese Juristen noch nicht beantworten können.
Quelle: Janker in Burmann Heß Jahnke Janker, Straßenverkehrsrecht , 21. Auflage, § 21a StVO, Randnummer 7a, Seite 348